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ANGEBOT
LOGOPÄDIE
HEILPÄDAGOGISCHE FRÜHERZIEHUNG
In der Heilpädagogischen Früherziehung bieten wir die Begleitung und Förderung von Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten (geistig, sprachlich, motorisch, sozial, emotional und/oder wahrnehmungsspezifisch) bis maximal zum Eintritt in die Primarstufe an. Die Zusammenarbeit, Begleitung und Beratung der Eltern und der Bezugspersonen des Kindes ist ebenfalls Teil dieses Angebots.
KONTAKT
Praxisgemeinschaft für Logopädie
& Heilpädagogische Früherziehung
Böcklinstrasse 13, 3006 Bern
+41 31 543 47 07
Anfahrt
Sie erreichen uns in wenigen Gehminuten ab Haltestelle «Brunnadernstrasse» (Tram 6,7,8 und Bus 28).
In der Böcklinstrasse befinden sich öffentliche Parkplätze (blaue Zone).
FAQ
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Wann ist eine logopädische Abklärung angezeigt?Wenn Sie als Bezugspersonen bezüglich der Sprachentwicklung ihres Kindes beunruhigt sind. Wenn ihr Kind im Alter von 2 Jahren nicht oder nur einzelne Wörter spricht. Wenn ihr Kind im Alter von 3-4 Jahren in schwer verständlicher Weise spricht oder noch keine einfachen Sätze bildet. Wenn Aussenstehende ihr Kind nicht verstehen. Wenn ihr Kind im Alter von 3 Jahren sich kaum für Geschichten interessiert und Anweisungen nicht oder nur ungenau versteht. Wenn bei Ihrem Kind länger anhaltende Phasen des Stotterns auftreten. Wenn das Kind ein Frustrationsverhalten bezüglich seiner Sprache zeigt oder sich zurückzieht und nicht gerne spricht.
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Durch wen erfolgt eine Anmeldung für eine logopädische Abklärung?Sie können Ihr Kind ohne ärztliche Überweisung für eine Abklärung anmelden. Das Kind kann mit dem Einverständnis der Eltern aber auch vom Kinderarzt oder einer anderen Fachperson bei uns angemeldet werden.
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Ab welchem Alter kann ich mein Kind für eine logopädische Abklärung anmelden?Wir können bereits ab einem Alter von zwei Jahren eine diagnostische Einschätzung zu den Grundvoraussetzungen des Spracherwerbs machen.
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Wer bezahlt die Abklärung- sowie die Therapiekosten der Logopädie?Die Kosten für die Abklärung und Therapie werden vom Kanton übernommen und sind somit für die Eltern kostenlos. Bei Vorschulkindern ist das Amt für Integration und Soziales (AIS) zuständig und für Kindergartenkinder das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB).
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Welche Kinder und Familien können von der Heilpädagogische Früherziehung profitieren?Die Heilpädagogische Früherziehung richtet sich an Kinder mit Behinderungen, Entwicklungsbeeinträchtigung, Entwicklungsverzögerung, Entwicklungsabweichung, oder Entwicklungsgefährdung, an deren Familien und an das familienergänzende Umfeld.
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In welchem Alter ist die Heilpädagogische Früherziehung zuständig?Ein Kind und seine Familie können ab Geburt bis maximal zum Eintritt in die Primarstufe (1. Klasse) begleitet werden.
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Wo findet die Heilpädagogische Früherziehung statt?Die Heilpädagogische Früherziehung findet beim Kind zuhause, in den Räumlichkeiten an der Böcklinstrasse 13 oder in Ausnahmefällen in einer Kita oder einem Kindergarten statt.
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Wer bezahlt die Heilpädagogische Früherziehung?Der Kanton Bern übernimmt die Kosten für die Heilpädagogische Früherziehung, wenn der Bedarf von einer Fachstelle (z.B. Kinderarzt, Erziehungsberatungsstelle, Inselspital, etc.) festgestellt wird.
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